Akuelle Corona-Informationen

Corona-Regelungen

Aktuelle Bestimmungen für den Segel- und Clubbetrieb (Stand: 17.10.2021)

Das Hygienekonzept gilt für die Räume des Yacht Club Strande (YCS) gemäß der Landesverordnung für Einrichtungen mit Publikumsverkehr, für Veranstaltungen und Versammlungen sowie für den Sport.

Die nachstehenden Regeln und Vorgaben basieren auf der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (LVO) vom 13. Oktober, in Kraft ab 17. Oktober 2021.

Die Regeln dienen dem Ziel, die weitere Verbreitung des SARS-COV-2-Virus bestmöglich zu verhindern.

Es gelten die bekannten Hygieneregeln weiter (u. A. AHA-L Regeln, Husten- und Niesetikette). Nicht notwendige Kontakte sollten weiterhin vermieden werden. Nach § 2 LVO ist es empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, sollte eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Die folgenden Vorgaben sind als Mindestvoraussetzung gemäß der Landesverordnung bindend. Für einzelne Veranstaltungen kann der jeweilige Veranstalter weitergehende Einschränkungen festlegen. Dazu gehören z. B. die Anwendung der sogenannten 2-G-Regel oder einer Beschränkung der Personenzahl.

  1. Grundsätzlich dürfen nur Personen die Räumlichkeiten betreten oder an Veranstaltungen des YCS teilnehmen, die keine Corona-typischen Symptome wie etwa Atemnot, Husten, Fieber oder Geschmacks- oder Geruchsverlust aufweisen.
  2. Außerhalb von Veranstaltungen ist beim Zutritt zum Gebäude eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  3. Personen, die sich auch nach wiederholter Aufforderung nicht an das Hygienekonzept halten, müssen die Veranstaltung / Räumlichkeiten verlassen.
  4. Das Hygienekonzept wird für alle Teilnehmer erkennbar an den Eingängen des Clubgebäudes bzw. am jeweiligen Veranstaltungsort ausgehängt. Es wird durch Aushänge auf die Husten- und Niesetikette und auf empfohlene Abstände hingewiesen.
  5. Eine Kontaktdatenerfassung muss nicht mehr erfolgen. Ausschließlich freiwillig kann weiterhin die Luca-App genutzt werden. Entsprechende QR-Codes sind an den Eingängen des YCS zu finden.
  6. Die Toiletten inkl. Vorräume sollten nur einzeln betreten werden. Es stehen Möglichkeiten zum Waschen bzw. Desinfizieren der Hände bereit.
  7. Veranstaltungen im Freien:
    1. Es besteht keine Beschränkung der Personenzahl mehr.
    2. Eine Kontrolle der sogenannten 3-G-Regel (geimpft/genesen/getestet) ist nicht erforderlich.
  8. Veranstaltungen in Innenräumen oder gemischte Veranstaltungen mit Nutzung von Innenräumen:
    1. Es gilt für alle Teilnehmer die 3-G-Regel. Sie gilt insbesondere auch für den Veranstalter. Personen ohne Nachweis dürfen an den Veranstaltungen nicht teilnehmen.
    2. Der Veranstalter kontrolliert beim Zugang von allen Teilnehmern entweder
      1. den Impfnachweis (vollständig geimpft, d.h. 14 Tage nach der letzten Impfung),
      2. den Genesenennachweis (gilt für 6 Monate) oder
      3. ein aktuelles, negatives Testergebnis (< 24 Std. bei Schnelltest/48h bei PCR-Test) / kein Selbsttest). Minderjährige Schüler, die eine Bescheinigung über die Teilnahme an den regelmäßigen Testungen der Schulen vorlegen, gelten als getestet.
    3. Bei (Trainings-)Veranstaltungen ohne Leitung erfolgt die Kontrolle gegenseitig im 4-Augen-Prinzip.
    4. Die Kontrolle erfolgt aus Datenschutzgründen nur durch Sichtkontrolle. Für regelmäßig stattfindende Veranstaltungen kann der Veranstalter auf einer Teilnehmerliste festhalten, wer vollständig geimpft (Häkchen) oder genesen (Datum Ende der Gültigkeit) ist.
    5. Bei größeren Veranstaltungen mit wechselndem Teilnehmerkreis sollte eine Kennzeichnung der berechtigten Teilnehmer zum Beispiel über Ausgabe von Armbändchen o. Ä. erfolgen.
    6. Eine Begrenzung der Personenzahl ist nicht mehr vorgegeben. Der Veranstalter sollte die Teilnehmerzahl in Abhängigkeit vom genutzten Raum begrenzen, um enge Begegnungen zu minimieren.
    7. Genutzte Innenräume werden regelmäßig gelüftet.
    8. Bei Begrenzung der Teilnehmerzahl und/oder weiteren Einschränkungen wie die Anwendung der 2-G-Regel, sollte dies in der Einladung zur Veranstaltung bekannt gegeben werden.

Gültigkeit: Dieses Konzept gilt bis auf weiteres und wird nach Bedarf angepasst. Rechtlich bindend ist die jeweils aktuelle Landesverordnung und die Verordnungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der Gemeinde Strande.

Strande, den 14.10.2021

Bernd Schütze (1. Vorsitzender) und Holger Kälbert (2. Vorsitzender)