Neues Hygienekonzept
Neues Hygienekonzept
Ab dem 14.01.2022 gelten aktualisierte Hygieneregelungen im Clubbetrieb. Alle geltenden Bestimmungen sind unter dem obigen Menü-Punkt Corona-Informationen einzusehen!
Neues Hygienekonzept
Ab dem 14.01.2022 gelten aktualisierte Hygieneregelungen im Clubbetrieb. Alle geltenden Bestimmungen sind unter dem obigen Menü-Punkt Corona-Informationen einzusehen!
Für alle Interessierte aus der Jugendabteilung, aus dem Verein oder alle, die Interesse am Sportbootführerschein-See haben startet in kürze wieder die Vorbereitung zur Prüfung.
Kursbeginn: Mittwoch, den 20. Oktober 2021
Uhrzeit: 19.00 – 21:00 Uhr
Ort: Jugendraum des Yacht Club Strande
Dieser wöchentlich stattfindende Kurs endet mit der amtlichen Prüfung zum Sportbootführerschein-See Ende Januar 2022
Bei Interesse bitte melden bei:
jan.roettger@ycs-strande.de
olaf.bohl@ycs-strande.de
Das Hygienekonzept gilt für die Räume des Yacht Club Strande (YCS) gemäß der Landesverordnung für Einrichtungen mit Publikumsverkehr, für Veranstaltungen und Versammlungen sowie für den Sport.
Die nachstehenden Regeln und Vorgaben basieren auf der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (LVO) vom 13. Oktober, in Kraft ab 17. Oktober 2021.
Die Regeln dienen dem Ziel, die weitere Verbreitung des SARS-COV-2-Virus bestmöglich zu verhindern.
Es gelten die bekannten Hygieneregeln weiter (u. A. AHA-L Regeln, Husten- und Niesetikette). Nicht notwendige Kontakte sollten weiterhin vermieden werden. Nach § 2 LVO ist es empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, sollte eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
Die folgenden Vorgaben sind als Mindestvoraussetzung gemäß der Landesverordnung bindend. Für einzelne Veranstaltungen kann der jeweilige Veranstalter weitergehende Einschränkungen festlegen. Dazu gehören z. B. die Anwendung der sogenannten 2-G-Regel oder einer Beschränkung der Personenzahl.
Gültigkeit: Dieses Konzept gilt bis auf weiteres und wird nach Bedarf angepasst. Rechtlich bindend ist die jeweils aktuelle Landesverordnung und die Verordnungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der Gemeinde Strande.
Strande, den 14.10.2021
Bernd Schütze (1. Vorsitzender) und Holger Kälbert (2. Vorsitzender)